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2023
Beitrag zur Verpackungsabfallwirtschaft
Recycling und Abfallmanagement sind vorrangige Themen für die EU. In den kommenden Jahren wird es eine Verschiebung hin zu erweiterter Herstellerverantwortung und Recycling von Abfällen geben. Seit Juli 2021 gilt ein Verbot von Plastiktellern, Besteck, Rührstäbchen und Strohhalmen. Und ab dem 1. Januar 2023 kommen zwei Dinge hinzu: Der Verpackungsabfallwirtschaftsbeitrag und die SUP-Erhöhung. Diese zusätzlichen Kosten finden Sie auf unserer Website als Beitrag Umweltsteuer.
Diese Beitrag Umweltsteuer wird einige unserer Verpackungen etwas teurer machen. Wir erklären Ihnen, was das für Sie bedeutet.


Obligatorische Umweltaufgaben
Der Beitrag zur Entsorgung von Verpackungsabfällen oder die obligatorische Umweltsteuer, wie wir sie nennen, hat je nach Art des Materials unterschiedliche Sätze.
Kurz gesagt: Je recyclingfähiger die Produkte sind, desto geringer ist der Beitrag. Gut für die Umwelt, auch gut für Ihren Geldbeutel!

SUP-Erhöhung
Viele Abfälle landen in der Umwelt. Um dies zu verhindern, wird ab dem 1. Januar eine SUP-Erhöhung hinzugefügt. Die SUP-Erhöhung (Single Use Plastic) gilt für Einweg-Lebensmittelverpackungen, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen.
Für alle Verpackungen, die unter die SUP-Gesetzgebung fallen, wird ein Aufschlag von 2,30 € je 1.000 Stück erhoben.



Für welche Produkte gilt die SUP-Erhöhung?
Produkte, für die die Erhöhung gilt:
Die SUP-Erhöhung gilt NICHT für folgende Produkte:
* Für jedes Produkt wird geprüft, ob der Verpackungsabfallwirtschaftsbeitrag anfällt
Ab dem 1. Juli 2023 gehen wir noch weiter. Einwegartikel dürfen nicht mehr verschenkt werden. Kunden müssen daher für Einweg-Plastikbecher und Lebensmittelverpackungen bezahlen, wenn sie Lebensmittel oder Getränke abholen oder liefern lassen. Sie sind auch verpflichtet, dem Verbraucher eine Mehrwegalternative anzubieten oder das „Bring your own“-Konzept anzuregen. Kunden bringen ihre eigenen „Mehrwegartikel“ mit.
Als Unternehmer steht es Ihnen frei, die Kosten der Umweltabgabe an Ihren Kunden weiterzugeben. Ihr Kunde kauft beispielsweise eine Tasse Kaffee in einem Coffee to go Becher, bei dem Sie für die Tasse 0,30ct Umweltbeitrag berechnen, diesen Betrag können Sie selbst bestimmen.
2021
Leben in Plastik, es ist nicht immer fantastisch!
Der Überfluss an Plastik in der Natur wächst immer noch, weil Plastikprodukte immer noch im Müll, an Stränden und im Meer landen. Die Regierungen in der Europäischen Union sind der Meinung, dass etwas dagegen unternommen werden sollte, und deshalb hat das Parlament 2019 die Richtlinie über Einwegkunststoffe verabschiedet, um die „Plastiksuppe“ anzugehen. Diese neue Richtlinie tritt am 3. Juli 2021 in Kraft. Sie müssen jetzt denken; Was bedeutet das für mich? Was ist erlaubt und was nicht?
Bestellen Sie beim Einweg-Discounter? Dann brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen!
Was sich ändern wird und wie Sie damit umgehen können, haben wir für Sie aufgelistet, denn wir haben viele umweltfreundliche Alternativen für alles, was verboten ist. Ab dem 3. Juli dürfen die verbotenen Produkte nicht mehr in die EU importiert oder dort hergestellt werden. Das bedeutet, dass Sie die alten Bestände noch aufbrauchen können. Nach dem 3. Juli werden Sie daher immer noch auf Plastikgabeln oder eine Menüschale aus Schaumstoff stoßen. Wir nehmen diese Artikel komplett aus dem Sortiment und bei Wegwerfdiscounter kaufen Sie keine Produkte mehr, die bis Mitte dieses Jahres verboten werden, es sei denn, wir haben noch Altbestände.
Ab dem 3. Juli 2021 dürfen die unten aufgeführten Kunststoffprodukte zum einmaligen Gebrauch nicht mehr importiert oder hergestellt werden. Dies gilt für alle Arten von Einwegkunststoffen.
Was ist nicht mehr erlaubt?
• Plastikbesteck (einfache Messer, Gabeln und Löffel) | • Plastikstrohhalme (auch aus PLA) |
• Essstäbchen, Sporen und Alternativen aus Kunststoff | • Ballonstäbchen aus Kunststoff |
• Rührstäbchen aus Kunststoff für Getränke | • Verpackungen aus EPS, XPS (Styropor) |
• Kunststoffplatten | • OXO-abbaubare Kunststoffe |

KUNSTSTOFFPLATTEN

PLASTIK BESTECK

PLASTIC
Strohhalme und Stir Bars

VERPACKUNG
VON EPS
Was sind also die vielen Alternativen?
Kennzeichnung auf (personalisierten) Bechern
Neben dem Verbot der oben genannten Produkte wurden auch andere Maßnahmen ergriffen. Ab dem 3. Juli 2021 muss auf Getränkebechern aus Pappe, die eine Polymerschicht haben, eine Kennzeichnung aufgedruckt werden, zum Beispiel:
•Pappbecher mit PE |
•Pappbecher mit bioPBS-Einlage |
•Pappbecher mit PLA |
•Pappbecher mit Erdbeschichtung |
•Bambus oder Kraft mit PLA oder PE |
•Zuckerrohrbecher aus Papier mit PLA oder PE |
•Pappbecher mit PE | •Pappbecher mit bioPBS |
•Pappbecher mit PLA | •Pappbecher mit Erdbeschichtung |
•Bambus oder Kraft mit PLA oder PE | •Zuckerrohrbecher aus Papier mit PLA oder PE |

Getränkebecher, die vollständig aus Kunststoff bestehen, müssen entweder die folgende aufgedruckte Kennzeichnung oder die folgende gravierte/geprägte Kennzeichnung tragen:
• PP | •rPET |
• PS | •PLA |
• PET | |

