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Beitrag zur Verpackungsabfallwirtschaft

Recycling und Abfallmanagement sind vorrangige Themen für die EU. In den kommenden Jahren wird es eine Verschiebung hin zu erweiterter Herstellerverantwortung und Recycling von Abfällen geben. Seit Juli 2021 gilt ein Verbot von Plastiktellern, Besteck, Rührstäbchen und Strohhalmen. Und ab dem 1. Januar 2023 kommen zwei Dinge hinzu: Der Verpackungsabfallwirtschaftsbeitrag und die SUP-Erhöhung. Diese zusätzlichen Kosten finden Sie auf unserer Website als Beitrag Umweltsteuer.

Diese Beitrag Umweltsteuer wird einige unserer Verpackungen etwas teurer machen. Wir erklären Ihnen, was das für Sie bedeutet.

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Obligatorische Umweltaufgaben

Der Beitrag zur Entsorgung von Verpackungsabfällen oder die obligatorische Umweltsteuer, wie wir sie nennen, hat je nach Art des Materials unterschiedliche Sätze.

Kurz gesagt: Je recyclingfähiger die Produkte sind, desto geringer ist der Beitrag. Gut für die Umwelt, auch gut für Ihren Geldbeutel!

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SUP-Erhöhung

Viele Abfälle landen in der Umwelt. Um dies zu verhindern, wird ab dem 1. Januar eine SUP-Erhöhung hinzugefügt. Die SUP-Erhöhung (Single Use Plastic) gilt für Einweg-Lebensmittelverpackungen, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen.

Für alle Verpackungen, die unter die SUP-Gesetzgebung fallen, wird ein Aufschlag von 2,30 € je 1.000 Stück erhoben.

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Für welche Produkte gilt die SUP-Erhöhung?